Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 „Erweiterung der Polizeiinspektion“ mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt. 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 3 Satz 1 erster Halbsatz i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von sechs Wochen öffentlich ausgelegt.