Beschluss:
Das
Gewerbeentwicklungskonzept für die Stadt Soltau, Stand: Dezember 2022, wird als
städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches beschlossen
und soll als solches für zukünftige städtebauliche Maßnahmen als Grundlage
herangezogen werden.