Beschlussvorschlag:

 

Das Gewerbeentwicklungskonzept für die Stadt Soltau, Stand: Dezember 2022, wird als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches beschlossen und soll als solches für zukünftige städtebauliche Maßnahmen als Grundlage herangezogen werden.