Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Oeningen Nr. 4 mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie die als Anlage aufgezählten Gutachten werden in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt und im Nachgang gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.