Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage der Verwaltung soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan Harber Nr. 11 „Wohngebiet zwischen den Siedlungen“ geändert werden.

 

Das Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Harber Nr. 11 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden; von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

 

Die Variante B des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Harber Nr. 11 wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes wird mit der dazugehörigen Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer von sechs Wochen öffentlich ausgelegt.