Der Bauausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird

 

a)      über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen, wie in Anlage 2 vorgeschlagen, entschieden;

 

b)      gemäß §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
– jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – der Bebauungsplan Nr. 121 „Erweiterung der Polizeiinspektion“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

 

Die Begründung (Anlage 4) und der Umweltbericht (Anlage 5) werden ebenfalls in den vorliegenden Fassungen beschlossen;

 

c)       die Teilaufhebung der 1. Änderung des Durchführungsplanes Nr. 3 beschlossen.