Der Bauausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird
a) über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen, wie in Anlage 2 vorgeschlagen, entschieden;
b) gemäß
§§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
– jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – der Bebauungsplan Nr. 121
„Erweiterung der Polizeiinspektion“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 3)
beschlossen.
Die Begründung (Anlage 4) und der Umweltbericht (Anlage 5) werden ebenfalls in den vorliegenden Fassungen beschlossen;
c) die Teilaufhebung der 1. Änderung des Durchführungsplanes Nr. 3 beschlossen.