Sitzung: 26.10.2017 Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0130/2017
Der Finanzausschuss empfiehlt:
a) Der Kalkulationszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019.
b) Der Rat der Stadt Soltau nimmt die Gebührenkalkulation zur Kenntnis und ist mit allen darin aufgeführten Kalkulationsgrundlagen (u.a. Abschreibungs- und Zinssätzen, Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden) einverstanden.
c) Die Gebühren werden entsprechend § 1 Nr. 2 und der Gemeindeanteil entsprechend § 1 Nr. 1 der Änderungssatzung beschlossen.
d) Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.