Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 „Sportpark Ost“ - Teilplan 1 Sportpark Ost und Teilplan 2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird in den vorliegenden Fassungen als Grundlage für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf, die dazugehörige Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Soltau wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Veröffentlichung auf elektronischem Weg benachrichtigt.