Beschluss:
1. Über die während der Veröffentlichung vorgebrachten
Anregungen wird, wie in Anlage 01 der Vorlage vorgeschlagen, entschieden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
2. Gemäß §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen
Fassungen – wird der Bebauungsplan Nr. 127 „Wilhelmstraße Ecke Mühlenstraße am
Böhmepark“ als Satzung beschlossen.
Die Begründung und die FFH-Vorprüfung werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung beschlossen.