Beschluss:

 

1. Über die während der Veröffentlichung vorgebrachten Anregungen wird, wie in Anlage 01 der Vorlage vorgeschlagen, entschieden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

2. Gemäß §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird der Bebauungsplan Nr. 127 „Wilhelmstraße Ecke Mühlenstraße am Böhmepark“ als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung und die FFH-Vorprüfung werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung beschlossen.