Sitzung: 21.09.2023 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0115/2023
Der Bebauungsplan Nr. 127
„Wilhelmstraße Ecke Mühlenstraße am Böhmepark wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt, auf eine frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 127, die dazugehörige Begründung und die FFH-Vorprüfung
werden in den vorliegenden Fassungen als Grundlage für die Veröffentlichung im
Internet gebilligt.
Der Planentwurf, die dazugehörige Begründung und die FFH-Vorprüfung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.