Der Bebauungsplan Nr. 127 „Wilhelmstraße Ecke Mühlenstraße am Böhmepark wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt, auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 127, die dazugehörige Begründung und die FFH-Vorprüfung werden in den vorliegenden Fassungen als Grundlage für die Veröffentlichung im Internet gebilligt.

 

Der Planentwurf, die dazugehörige Begründung und die FFH-Vorprüfung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.