Beschluss:
1.
Der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch
zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Harber Nr. 15
„Gewerbegebiet Soltau Ost II“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und
ist in der Abwägung berücksichtigt.
2.
Über die zur ersten und zweiten öffentlichen Auslegung
vorgetragenen Anregungen wird, wie in Anlage 02 der Vorlage vorgeschlagen,
entschieden.
3.
Gemäß §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird der Bebauungsplan
Harber Nr. 15 „Gewerbegebiet Soltau Ost II“ als Satzung beschlossen.
Die Begründung und der Umweltbericht
sowie die vorliegenden Gutachten werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung
beschlossen.