Beschlussvorschlag:

 

1.

Der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Harber Nr. 15 „Gewerbegebiet Soltau Ost II“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und ist in der Abwägung berücksichtigt.

 

2.

Über die zur ersten und zweiten öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen wird, wie in Anlage 02 der Vorlage vorgeschlagen, entschieden.

3.

Gemäß §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird der Bebauungsplan Harber Nr. 15 „Gewerbegebiet Soltau Ost II“ als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung und der Umweltbericht sowie die vorliegenden Gutachten werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung beschlossen.