Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Harber Nr. 15 „Gewerbegebiet Soltau Ost II“ mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die erneute öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Harber Nr. 15 „Gewerbegebiet Soltau Ost II“ mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in der vorliegenden Fassung für die Dauer von zwei Wochen erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.