Beschlussvorschlag:

1.                   Die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen erfolgt weiterhin entsprechend § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetztes durch Straßenausbaubeiträge. Die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung behält unverändert ihre Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt, Enthaltungen: 4

2.                   Die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen erfolgt weiterhin entsprechend § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes durch Straßenausbaubeiträge. Die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung wird entsprechend der angenommenen Beschlüsse im Rahmen der Erleichterungen des § 6b NKAG überarbeitet.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt, Ja: 8, Nein: 19, Enthaltungen: 5

3.                   Die Satzung über die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS), Anlage 2, wird beschlossen. Die Finanzierung der Straßenausbaukosten erfolgt künftig durch wiederkehrende Beiträge nach § 6c NKAG. Die Erhebungsform „wiederkehrende Beiträge“ wird von der Verwaltung erarbeitet und vorbereitet. Bis zum Abschluss der Vorbereitungen werden keine aufschiebbaren beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt, Ja: 4, Nein: 20, Enthaltungen: 8

4.                   Die Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetztes durch Straßenausbaubeiträge wird durch Beschluss der Aufhebungssatzung (Anlage 2) aufgehoben.

Im Rahmen eines Beschlusses zur Abschaffung der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Soltau (Annahme des Beschlussvorschlages 3. oder 4.) ist über die bereits fertiggestellten Straßenausbaumaßnahmen ein Beschluss (Übergangsregelung) zu fassen. Der 5. Beschlussvorschlag ergänzt damit den Beschluss zu 3. bzw. 4.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 20, Nein: 12

5.             Die Aufhebungssatzung (Anlage 2) wird um den folgenden Text ergänzt:

Alternative 1:                    - keine Veranlagung der Winsener Str. -

„Ist die sachliche Beitragspflicht für eine straßenbauliche Maßnahme auf der Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Soltau vom 18.09.2014 vor deren Aufhebung entstanden, der Beitrag dann aber unter der Geltung der Satzung nicht festgesetzt worden, so wird er auch künftig nicht mehr festgesetzt.“

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen; Ratsherr Wrigge und Ratsherr Meyer wirken bei dieser Abstimmung nicht mit.

Alternative 2 ist obsolet.