Beschlussvorschlag:
1.
Die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen erfolgt
weiterhin entsprechend § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetztes durch
Straßenausbaubeiträge. Die bestehende
Straßenausbaubeitragssatzung behält unverändert ihre Gültigkeit.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt, Enthaltungen: 4
2.
Die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen erfolgt
weiterhin entsprechend § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes durch
Straßenausbaubeiträge. Die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung wird
entsprechend der angenommenen Beschlüsse im Rahmen der Erleichterungen des § 6b NKAG überarbeitet.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt, Ja: 8, Nein: 19,
Enthaltungen: 5
3.
Die
Satzung über die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS), Anlage 2,
wird beschlossen. Die Finanzierung der Straßenausbaukosten erfolgt künftig
durch wiederkehrende Beiträge nach §
6c NKAG. Die Erhebungsform „wiederkehrende Beiträge“ wird von der Verwaltung
erarbeitet und vorbereitet. Bis zum Abschluss der Vorbereitungen werden keine
aufschiebbaren beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt, Ja: 4, Nein: 20, Enthaltungen: 8
4.
Die Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung
von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetztes durch
Straßenausbaubeiträge wird durch Beschluss der Aufhebungssatzung (Anlage 2)
aufgehoben.
Im Rahmen eines Beschlusses zur Abschaffung der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Soltau (Annahme des Beschlussvorschlages 3. oder 4.) ist über die bereits fertiggestellten Straßenausbaumaßnahmen ein Beschluss (Übergangsregelung) zu fassen. Der 5. Beschlussvorschlag ergänzt damit den Beschluss zu 3. bzw. 4.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 20, Nein: 12
5. Die Aufhebungssatzung (Anlage 2) wird um den folgenden Text ergänzt:
Alternative
1: -
keine Veranlagung der Winsener Str. -
„Ist die sachliche Beitragspflicht für eine straßenbauliche Maßnahme
auf der Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Soltau vom
18.09.2014 vor deren Aufhebung entstanden, der Beitrag dann aber unter der
Geltung der Satzung nicht festgesetzt worden, so wird er auch künftig nicht
mehr festgesetzt.“
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen; Ratsherr Wrigge und Ratsherr
Meyer wirken bei dieser Abstimmung nicht mit.
Alternative 2 ist obsolet.