Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen erfolgt weiterhin ent-sprechend § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes durch Straßenausbaubeiträge. Die bestehende Straßenausbaubeitragssat-zung behält unverändert ihre Gültigkeit.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt

 

  1. Die Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen erfolgt weiterhin ent-sprechend § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes durch Straßenausbaubeiträge. Die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung wird entsprechend der angenommenen Beschlüsse im Rahmen der Erleichterung des § 6b NKAG überarbeitet.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt, Ja: 4, Nein: 7

Über die Unterpunkte wird daraufhin nicht mehr abgestimmt.

 

  1. Die Satzung über die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS), Anlage 2, wird beschlossen. Die Finanzierung der Straßenausbau-kosten erfolgt künftig durch wiederkehrende Beiträge nach § 6c NKAG. Die Erhebungsform „wiederkehrende Beiträge“ wird von der Verwaltung erarbeitet und vorbereitet. Bis zum Abschluss der Vorbereitungen werden keine aufschiebbaren beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt, Ja: 1, Nein: 7,

Enthaltungen: 3

 

  1. Die Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes durch Straßenaus-baubeiträge wird durch Beschluss der Aufhebungssatzung (Anlage 2) auf-gehoben.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 7, Nein 4

 

Der Beschlussvorschlag 5 (Übergangsregelung) wurde ausschließlich zur Kenntnis genommen. Der Verzicht auf eine Abstimmung im Finanzausschuss wurde einstimmig beschlossen.