Beschlussvorschlag:

 

1.  Über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen
     wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, entschieden.

2.  Gemäß § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 4 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
     § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
     (NKomVG) – jeweils in der zurzeit gültigen Fassung - wird der Bebauungsplan                     Nr. 130 „Nahversorgungszentrum Ecke Walsroder Straße / Am Bahnhof“ und                         Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Am Bahnhof“ – mit örtlicher                        Bauvorschrift - als Satzung beschlossen.

     Die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht werden ebenfalls in der                        vorliegenden Fassung beschlossen.

3.  Der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Am Bahnhof“, der von dem                    Bebauungsplan Nr. 130 überplant wird, wird aufgehoben.