Beschlussvorschlag:
1. Über
die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen
wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen,
entschieden.
2. Gemäß § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 4 und § 10
Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) – jeweils in der zurzeit
gültigen Fassung - wird der Bebauungsplan Nr.
130 „Nahversorgungszentrum Ecke Walsroder Straße / Am Bahnhof“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Am Bahnhof“ – mit
örtlicher Bauvorschrift - als Satzung beschlossen.
Die dazugehörige Begründung und der
Umweltbericht werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Am
Bahnhof“, der von dem Bebauungsplan Nr. 130 überplant wird, wird
aufgehoben.