Beschlussvorschlag:

 

1.  Über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen
     wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, entschieden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

2.  Gemäß § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 4 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
     § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
     (NKomVG) – jeweils in der zurzeit gültigen Fassung - wird der Bebauungsplan                     Nr. 130 „Nahversorgungszentrum Ecke Walsroder Straße / Am Bahnhof“ und                         Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Am Bahnhof“ – mit örtlicher                        Bauvorschrift - als Satzung beschlossen.

     Die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht werden ebenfalls in der                        vorliegenden Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

3.  Der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Am Bahnhof“, der von dem                    Bebauungsplan Nr. 130 überplant wird, wird aufgehoben.