Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Harber Nr. 15 „Gewerbegebiet Soltau Ost II“ mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Harber Nr. 15 „Gewerbegebiet Soltau Ost II“ mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt.