Beschlussvorschlag:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Soltau soll für den Geltungsbereich der Anlage 1 geändert werden. Ziel dieser ist es, großflächigen Einzelhandel darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

1. Die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Vogelbeerweg / Lüneburger Straße“ und der dazugehörige Vorentwurf mit der entsprechenden Begründung und dem Umweltbericht für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung werden gebilligt.

 

2. Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Vogelbeerweg“ mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in den vorliegenden Fassungen werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der Zulässigkeit von nicht großflächigem Einzelhandel (bis max. 799 m²).