Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes gebilligt.

 

Der Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt.