Beschluss:
1. Über die während der
öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen wird wie in Anlage 1
dargestellt entschieden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
2. Die 2. Änderung des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 47 „Zwischen Winsener Straße und
Buchholzer Bahn“ – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung- wird gem.
§§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) - in den jeweils
gültigen Fassungen - zusammen mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3) und
den vorliegenden Gutachten (Anlagen 4 und 5) beschlossen.