Beschluss:

 

1.       Über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen wird wie in Anlage 1 dargestellt entschieden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

2.       Die 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 47 „Zwischen Winsener Straße und Buchholzer Bahn“ – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung- wird gem. §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) - in den jeweils gültigen Fassungen - zusammen mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3) und den vorliegenden Gutachten (Anlagen 4 und 5) beschlossen.