Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gebilligt.

 

Der Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.