Sitzung: 09.06.2020 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0083/2020
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. Der
städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen für den
Bebauungsplan Dittmern Nr. 14 „Feuerwehrgerätehaus“
(Anlage 1) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und in der Abwägung berücksichtigt.
2. Über die
während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen wird, wie in Anlage 2 vorgeschlagen,
entschieden.
3. Gemäß §§
1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird der Bebauungsplanes
Dittmern Nr. 14 „Feuerwehrgerätehaus“ (Anlage 3) als
Satzung beschlossen.
Die Begründung und der Umweltbericht (Anlage 4) sowie die vorliegenden
Gutachten (Anlagen 5 – 7) werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung
beschlossen.