Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt;

 

1.       Aufgrund der Vorlage und des Vortrags der Verwaltung

wird über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 dargestellt,  beschlossen.

2.       Der Lärmaktionsplan der Stadt Soltau 3. Stufe wird in der vorliegenden Fassung, wie in Anlage 2 dargestellt, beschlossen.

3.       Mit dem Beschluss des Lärmaktionsplans ist ein Maßnahmenkatalog der im Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmen mit dem Landkreis Heidekreis zu erarbeiten und abzustimmen.