Der Bauausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt;
1. Aufgrund der Vorlage und des Vortrags der Verwaltung
wird über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 dargestellt, beschlossen.
2. Der Lärmaktionsplan der Stadt Soltau 3. Stufe wird in der vorliegenden Fassung, wie in Anlage 2 dargestellt, beschlossen.
3. Mit dem Beschluss des Lärmaktionsplans ist ein Maßnahmenkatalog der im Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmen mit dem Landkreis Heidekreis zu erarbeiten und abzustimmen.