Der Bauausschuss empfiehlt

 

aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung, soll der Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbe- und Industriegebiet Soltau-Süd“ – mit örtlicher Bauvorschrift – geändert werden.

 

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 ist die ersatzlose Streichung der textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter in den festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten.