Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird:

 

Der Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau „Feuerwehrgerätehaus Dittmern / Deimern“ als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf der 54. Änderung wird mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Auslegungsdauer wird aufgrund der Sommerferien in Niedersachsen entsprechend verlängert.