Der Bauausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird

 

  1. über die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen, wie in Anlage 2 vorgeschlagen, entschieden;

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 24, Nein: 6

 

  1. gemäß § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 4 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zwischen Winsener Straße und Buchholzer Bahn“ – mit örtlicher Bauvorschrift – beschlossen;

    Die Begründung (Anlage 6) und die vorliegenden Gutachten (Anlagen 7-12) werden ebenfalls in den vorliegenden Fassungen beschlossen.

 

 

Herr Prof. Dr. Sternowsky wirkt bei den Abstimmungen nicht mit.