Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Erschließung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans von Harber Nr. 11, 2. Änderung „Wohngebiet zwischen den beiden Siedlungen“ zwischen der Stadt Soltau und der Ansiedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Soltau (AWS) wird in der als Anlage beigefügten Fassung genehmigt.