Der Bauausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird

 

a)    über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen wie in Anlage 2 vorgeschlagen, entschieden.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Nein: 1 

 

b)    Gemäß § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 4 und § 10 Baugesetzbuch sowie des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung und dem § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen – wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Harber Nr. 11 "Wohnsiedlung zwischen den beiden Siedlungen" – mit örtlicher Bauvorschrift über
Gestaltung – in der vorliegen Fassung als Satzung beschlossen.

Die dazugehörige Begründung wird ebenfalls in der vorliegenden Fassung beschlossen.