Der Bauausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung
soll für den dargestellten Bereich in Anlage 1 der wirksame Flächennutzungsplan
geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Mit den Bauleitplänen soll die geplante Nutzung abgesichert werden.