Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung

 

soll für den dargestellten Bereich in Anlage 1 der wirksame Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Mit den Bauleitplänen soll die geplante Nutzung abgesichert werden.