Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Nach dem Nds. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) i. V. m. der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung – FwVO) werden die Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Soltau mit sofortiger Wirkung wie folgt gegliedert:

 

Ortsfeuerwehr Soltau   - Feuerwehrschwerpunkt

Ortsfeuerwehr Harber                 - Feuerwehrstützpunkt

 

Die Ortsfeuerwehren Dittmern-Deimern, Hötzingen, Marbostel, Meinern-Mittelstendorf, Woltem und Wolterdingen  - als Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung.

 

Alle Ortsfeuerwehren werden entsprechend ihrer Funktion inkl. Erfüllung ihrer Sonderaufgaben und nach Maßgabe des beschlossenen Feuerwehrbedarfsplanes unterhalten und ausgestattet, hierfür erforderliche Mittel für Beschaffungen und Investitionen werden in die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre einfließen.