Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

Widmung

einer Straße in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau,  Landkreis Heidekreis,  mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung  zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stücke

qm

Anfang d. Straße

Flur          Flst.

Ende d. Straße

Flur       Flst.

D 7

Dietrich-Bonhoeffer-Straße

26

78/32

tlw.

  150

 26            78/43

26        76/88

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.