Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Widmung

 

einer Straße in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau,  Landkreis Heidekreis,  mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung  zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stücke

qm

Anfang d. Straße

Flur          Flst.

Ende d. Straße

Flur       Flst.

 

D 7

 

Dietrich-Bonhoeffer-Straße

 

26

 

78/32

tlw.

 

 

  150

 

 

 26            78/43

 

26        76/88

 

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.