Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
I.)
Die
Stadt wird in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Soltau GmbH &
Co. KG durch Herrn Bürgermeister Röbbert vertreten.
II.)
Herr
Bürgermeister Röbbert wird beauftragt, in der Gesellschafter-versammlung der
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wie folgt abzustimmen:
a)
Der
Bericht der Baltic Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel, über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für
das Geschäftsjahr 2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016 werden zur Kenntnis genommen.
b)
Auf
Empfehlung des Aufsichtsrates stellt die Gesellschafterversammlung den
Jahresabschluss der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr
2016 in der vorgelegten Fassung fest.
c)
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 1.352.889,54 Euro wurde gemäß § 14 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung der Auslagen und der Vergütung
der Stadtwerke Soltau Verwaltungs-GmbH nach § 15 Abs. 1 sowie des Gewinnvorabs
nach § 15 Abs. 2 aufgestellt. Der danach verbleibende Jahresüberschuss wurde
gemäß § 15 Abs. 3 im Verhältnis der nominellen Kommanditeinlagen den
Gesellschafterverrechnungskonten zugerechnet.
Aus der Zurechnung des verbleibenden Jahresüberschusses
in Höhe von 330.210,09
Euro
erhält die Stadt Soltau 50,5 %
Kommanditanteil 166.756,10 Euro
und die swb AG 49,5 % Kommanditanteil 163.453,99 Euro
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
d)
Dem
Aufsichtsrat der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.
An der
Beschlussfassung wirken Herr Bürgermeister Röbbert und die Ratsherren Garbers
und Wrigge nicht mit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Der Geschäftsführung der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.