Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der Löschwasserversorgung für den Bebauungsplan Wiedingen Nr. 1 "Sondergebiet Beherbergung und Gastronomie Ellingen" einschl. örtlicher Bauvorschriften wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und in der Abwägung berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

2.        Über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 2 der Vorlage vorgeschlagen, entschieden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

      3.      Gemäß §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10 Baugesetzbuch sowie § 58 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - jeweils in der zurzeit gültigen Fassung – wird der Bebauungsplan Wiedingen Nr. 1 "Sondergebiet Beherbergung und Gastronomie Ellingen" einschl. örtlicher Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

           Die Begründung und der Umweltbericht sowie die vorliegenden Gutachten

           werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung beschlossen.