Beschluss:
- Über die während der öffentlichen Auslegung
vorgetragenen Stellungnahmen wird wie in Anlage 1 vorgeschlagen
entschieden.
- Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit
§ 58 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 NKomVG - jeweils in der zurzeit
gültigen Fassung – wird die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Soltau „Erweiterung des Campingplatzes Auf dem Simpel“, bestehend
aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, in der
vorliegenden Fassung beschlossen.