Beschlussvorschlag:

 

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Wolterdingen Nr. 7 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt,

von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Wolterdingen Nr. 7, die dazugehörige Begründung sowie die in der Begründung genannten Anlagen werden in den vorliegenden Fassungen als Grundlage für die Veröffentlichung im Internet gebilligt.

 

Der Planentwurf, die dazugehörige Begründung und die weiteren Anlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer einer angemessenen Frist, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.