Beschluss:

 

Der Bericht zu den Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in Soltau – Einzelhandels- und Zentrenkonzept – wird als städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Soltau gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Dieses Konzept soll als solches für zukünftige städtebauliche Maßnahmen im Bereich Einzelhandel als Grundlage herangezogen werden.