Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für die geplante Entwicklung weiterer gewerbliche Bauflächen im Bereich Soltau Ost, östlich der BAB 7, sind alle Maßnahmen durchzuführen, um die Autobahnbrücke im Zuge der Bundesstraße 71 für einen vier-streifigen Ausbau der Bundesstraße 71 auszubauen. Das Brückenprofil ist dementsprechend zu gestalten und mit den betroffenen Behörden abzustimmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine tiefergehende Variantenuntersuchung auszuschreiben, um eine qualifizierte Kostenschätzung und einen Zeitplan zu ermitteln. Die Leistung soll an den annehmbarsten Bieter vergeben werden.

In Abhängigkeit und Abstimmung der Maßnahme für den geplanten sechs-streifigen Ausbau der BAB 7 mit den zuständigen Behörden sind auf Grundlage der tiefergehenden Untersuchung die erforderlichen Mittel für ein mögliches Planfeststellungsverfahren und weitere Maßnahmen im Haushaltsplan der Stadt in 2025 im Teilhaushalt 61.1 und die investiven Mittel in der weiteren Finanzplanung auf Grundlage der dann vorliegenden Kostenschätzung und des Zeitplans bei der Haushaltsaufstellung für die entsprechenden Jahre einzustellen.