Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Widmung

 

von Straßen in der Gemarkung Oeningen, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zu Gemeindestraßen nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stücke

m

Anfang d.

Straße

Flur     Flst.

Ende d.

Straße

Flur      Flst.

 

Oen-11

 

Gottlieb-Daimler-Straße

 

2

 

72/27 tlw.

71/19

72/37

72/35

 

150

 

2   72/27 tlw.

.

 

2        71/16

 

 

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.