Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:



Widmung

 

von Straßen in der Gemarkung Tetendorf, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zu Gemeindestraßen nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stück

m

Anfang d.

Straße

Flur     Flst.

Ende d.

Straße

Flur      Flst.

 

Tet-25

 

Beim Schäferkreuz

 

3

 

63/22

tlw.

 

 

160

 

3       63/22

         tlw.

 

3         63/25

 

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.