Sitzung: 29.08.2023 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0083/2023
Der Bauausschuss
empfiehlt,
Der
Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Der Beschluss des
Rates vom 06.12.2018 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
5 wird aufgehoben.
2. Für den in der Anlage
zur Vorlage gekennzeichneten Bereich „Wilhelmstraße Ecke Mühlenstraße am
Böhmepark“ soll ein Bebauungsplan Nr. 127 aufgestellt werden.
3. Für den in der Anlage
zur Vorlage gekennzeichneten Bereich zwischen der Mühlenstraße und dem
Böhmepark soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
4.
Die Stadt Soltau sichert der Vorhabenträgern des
Bauvorhabens auf dem Grundstück Wilhelmstraße 1-3 zu, einvernehmlich eine neue
Zufahrtsregelung von der Wilhelmstraße für das Grundstück zu finden, soweit die
Stadt Soltau im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme weitere
Einfahrtsbeschränkungen von der Wilhelmstraße in die Mühlenstraße plant und
umsetzt.