Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt,

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.    Der Beschluss des Rates vom 06.12.2018 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 wird aufgehoben.

 

2.    Für den in der Anlage zur Vorlage gekennzeichneten Bereich „Wilhelmstraße Ecke Mühlenstraße am Böhmepark“ soll ein Bebauungsplan Nr. 127 aufgestellt werden.

 

3.    Für den in der Anlage zur Vorlage gekennzeichneten Bereich zwischen der Mühlenstraße und dem Böhmepark soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

4.    Die Stadt Soltau sichert der Vorhabenträgern des Bauvorhabens auf dem Grundstück Wilhelmstraße 1-3 zu, einvernehmlich eine neue Zufahrtsregelung von der Wilhelmstraße für das Grundstück zu finden, soweit die Stadt Soltau im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme weitere Einfahrtsbeschränkungen von der Wilhelmstraße in die Mühlenstraße plant und umsetzt.