Beschluss:
1. Die Stadt Soltau wird in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG durch
Herrn Bürgermeister Klang vertreten.
2. Herr Bürgermeister Klang wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung
der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wie folgt abzustimmen:
a)
Der Bericht der Baltic GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel, über
die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichtes für
das Geschäftsjahr 2022 sowie der Bericht des
Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen.
b)
Auf Empfehlung des
Aufsichtsrates stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss der
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2022 in der
vorgelegten Fassung fest.
c) Der Jahresabschluss mit einem
Jahresüberschuss i. H. v. 1.361.344,67 Euro wurde gemäß § 14 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung der Auslagen und der Vergütung
der Stadtwerke Soltau Verwaltungs-GmbH nach § 15 Abs. 1 sowie des Vorabgewinns
nach § 15 Abs. 2 aufgestellt. Die Gewinnverteilung erfolgt nach der Regelung im
Gesellschaftsvertrag.
Bei
Wirksamwerden des Beteiligungskaufvertrages vom März 2023 zwischen der swb AG,
der Stadt Soltau, der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG und der Stadtwerke
Soltau Verwaltungs-GmbH erfolgt die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2022
abweichend von der Regelung im Gesellschaftsvertrag nach der Regelung gem. § 3
Ziffer 2. des Beteiligungskaufvertrags mit einem fixierten Anteil für die swb
AG i. H. v. 1.250.000 €.
Die
Stadt Soltau erhält in diesem Fall den darüberhinausgehenden Anteil des
Jahresüberschusses 2022 i. H. v. 111.344,67 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
d) Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Soltau GmbH
& Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
e) Der Geschäftsführung der Stadtwerke Soltau
GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.