Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.       Die Stadt Soltau wird in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke              Soltau GmbH & Co. KG durch Herrn Bürgermeister Klang vertreten.

 

2.       Herr Bürgermeister Klang wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wie folgt abzustimmen:

 

a)       Der Bericht der Baltic GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel, über

die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Bericht des   

Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)      Auf Empfehlung des Aufsichtsrates stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2022 in der vorgelegten Fassung fest.

 

c)    Der Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 1.361.344,67 Euro wurde gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung der Auslagen und der Vergütung der Stadtwerke Soltau Verwaltungs-GmbH nach § 15 Abs. 1 sowie des Vorabgewinns nach § 15 Abs. 2 aufgestellt. Die Gewinnverteilung erfolgt nach der Regelung im Gesellschaftsvertrag.

 

Bei Wirksamwerden des Beteiligungskaufvertrages vom März 2023 zwischen der swb AG, der Stadt Soltau, der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG und der Stadtwerke Soltau Verwaltungs-GmbH erfolgt die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2022 abweichend von der Regelung im Gesellschaftsvertrag nach der Regelung gem. § 3 Ziffer 2. des Beteiligungskaufvertrags mit einem fixierten Anteil für die swb AG i. H. v. 1.250.000 €.

Die Stadt Soltau erhält in diesem Fall den darüberhinausgehenden Anteil des Jahresüberschusses 2022 i. H. v. 111.344,67 €.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

d)    Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

e)   Der Geschäftsführung der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.