Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Entwurf des angepassten Antrags auf Zielabweichung nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 8 NROG für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau auf 15.000 m² Verkaufsfläche wird in der vorliegenden Fassung (Anlage) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen bei dem zuständigen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu stellen.

 

Die Stadt Soltau erklärt bereits jetzt, dass sie ihren früheren weitergehenden Zielabweichungsantrag vom 18.04.2017 zurücknehmen wird, sobald das nunmehr beantragte Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau auf 15.000 m² Verkaufsfläche erfolgreich durch bestandskräftigen Zielabweichungsbescheid abgeschlossen ist. Eine Erweiterung auf 20.000 m² Verkaufsfläche schließt die Stadt Soltau dann für die Zukunft aus.