Sitzung: 22.06.2023 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1
Vorlage: 0052/2023
Beschluss:
1.
Der Beschluss zur
Rekommunalisierung der Abwasserbeseitigung vom
25.
März 2021 wird aufgehoben (Variante #3). Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Inhouse-Vertrag zur Vergabe der kaufmännischen und technischen Betriebsführung
zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG ab dem
01.01.2024 vorzubereiten.
Ergänzung: Die
Stadt Soltau behält sich die Überprüfung dieses Beschlusses
nach
Ablauf von drei Jahren vor; zu diesem Zweck sollen die Be-
triebsergebnisse
des Eigenbetriebes, der mögliche effiziente Um-
gang
mit Energie sowie die Instandhaltung und Wartung der Be-
standsanlagen
im Rahmen eines Monitoring erfasst werden. Die
Einzelheiten
werden in dem Betriebsführungsvertrag festgelegt.
Dieser
Beschluss wird erst mit der Umsetzung des Beteiligungs-
kauf
und Abtretungsvertrages über die Kommanditbeteiligung der
swb
AG an die Stadt Soltau sowie die Auflösung der stillen Be-
teiligung
an der Stadtwerke Soltau GmbH & Co.KG wirksam.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 29,
Nein: 1
Damit ist der zweite Punkt obsolet.
2. Der Beschluss zur Rekommunalisierung der Abwasserbeseitigung vom
25. März 2021 wird im Sinne der Variante #2
umgesetzt, d.h. der Eigenbetrieb wird aufgelöst und die Verwaltung wird
beauftragt, einen Inhouse-Vertrag zur Vergabe der kaufmännischen und
technischen Betriebsführung zwischen der Stadt und der Stadtwerke Soltau GmbH
& Co. KG ab dem 01.01.2024 vorzubereiten.
(Die Reihenfolge der
Beschlussvorschläge bestimmt sich nach den jeweiligen Auswirkungen). Wenn Nr. 1
eine Mehrheit erhält, ist eine weitere Abstimmung nicht mehr erforderlich, wenn
nicht, geht es weiter mit Nr. 2.
Wenn Nr. 2 ebenfalls keine Mehrheit erhält, bleibt es beim Beschluss vom 25.03.2021.