Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Wiedingen Nr. 1 mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.