Beschluss:
1.
Der Bürgermeister wird
ermächtigt, den in der Anlage beigefügten Beteiligungskaufvertrag zwischen
Stadtwerke Bremen AG und Stadt Soltau sowie Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG
und Stadtwerke Soltau Verwaltungs-GmbH zu unterzeichnen.
2.
Die, für die während der Dauer
der stillen Beteiligung entstandenen stillen Reserven, zu zahlende Summe an die
Stadtwerke Bremen AG wird überplanmäßig bereitgestellt. Eine Deckung erfolgt im
Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts.
3.
Die Stadt Soltau wird in der
Kommanditistenversammlung der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG und der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Soltau Verwaltungs-GmbH durch Herrn
Bürgermeister Klang vertreten.
4.
Herr Bürgermeister Klang wird
beauftragt, in der Kommanditisten-versammlung der Stadtwerke Soltau GmbH &
Co. KG und in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Soltau
Verwaltungs-GmbH, die unter Verzicht auf die Einhaltung aller Form- und
Fristvorschriften abgehalten wird, wie folgt abzustimmen:
a)
Die Stadtwerke Soltau GmbH
& Co. KG lösen den mit der Stadtwerke Bremen AG geschlossenen atypischen
stillen Gesellschaftsvertrag rückwirkend zum Beginn des 01.01.2023 auf. Die
Gesellschaft als alleinige Schuldnerin zahlt zur Tilgung dessen einen Betrag in
Höhe von 15.400.000 € an die Stadtwerke Bremen AG.
b)
Die Geschäftsführung der
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG wird ermächtigt, für die Ablösung der
stillen Beteiligung der Stadtwerke Bremen AG ein Darlehen in Höhe von
15.400.000 € aufzunehmen.
c)
Die Stadtwerke Soltau GmbH
& Co. KG zahlt an die Stadtwerke Bremen AG einen Betrag in Höhe von
1.250.000 € zur Abgeltung des Gewinnanteils für das Geschäftsjahr 2022, und
zwar unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis der Stadtwerke Soltau GmbH & Co.
KG.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
5.
Die Stadt Soltau stellt eine
Bürgschaft zugunsten der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG für ein von den
Stadtwerken Soltau GmbH & Co. KG aufzunehmendes Darlehen in Höhe von 15,4
Mio. €.