Beschlussvorschlag:

 

    1. Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation einschließlich der Dokumentation wird zur Kenntnis genommen, die dort vorgenommenen Ermessens- bzw. Prognoseentscheidungen bestätigt und ausdrücklich beschlossen. Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Berechnung der tatsächlichen Zinskosten.

 

    1. Die neuen Gebührensätze werden für den Kalkulationszeitraum 2023-2024 festgesetzt.

 

 

Gebührentatbestand                                   Gebührenhöhe

      je m³/m²

Schmutzwasser                  

        2,67 €

geschlossene Gruben        

     27,87 €

Hauskläranlagen                

     51,31 €

vergebliche Anfahrt           

     59,50 €

Niederschlagswasser         

        0,39 €

Drainagewasser/verschmutztes Kühlwasser

        0,65 €

c.     Die aus der Nachkalkulation für 2019 und 2020 resultierenden Überdeckungen und Unterdeckungen werden in der Kalkulation für 2023 und 2024 ausgeglichen.

d.       Die 13. Änderung der Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben wird beschlossen (Anlage 5.1).