Beschlussvorschlag:
- Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation einschließlich der Dokumentation wird zur Kenntnis genommen, die dort vorgenommenen Ermessens- bzw. Prognoseentscheidungen bestätigt und ausdrücklich beschlossen. Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Berechnung der tatsächlichen Zinskosten.
- Die neuen Gebührensätze werden für den Kalkulationszeitraum 2023-2024 festgesetzt.
Gebührentatbestand Gebührenhöhe
je m³/m²
Schmutzwasser |
2,67 € |
geschlossene
Gruben |
27,87 € |
Hauskläranlagen |
51,31 € |
vergebliche
Anfahrt |
59,50 € |
Niederschlagswasser |
0,39 € |
Drainagewasser/verschmutztes
Kühlwasser |
0,65 € |
c.
Die aus der
Nachkalkulation für 2019 und 2020 resultierenden Überdeckungen und
Unterdeckungen werden in der Kalkulation für 2023 und 2024 ausgeglichen.
d.
Die 13. Änderung der
Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von
Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben wird
beschlossen (Anlage 5.1).