Beschlussvorschlag:

1.  Der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Oeningen Nr. 4 "Dritte Erweiterung des Industriegebietes an der Gottlieb-Daimler-Straße" wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und in der Abwägung berücksichtigt.

2.  Über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen wird, wie in Anlage 2 der Vorlage vorgeschlagen, entschieden.

3.  Gemäß §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen - wird der Bebauungsplan Oeningen Nr. 4 "Dritte Erweiterung des Industriegebietes an der Gottlieb-Daimler-Straße" als Satzung beschlossen.
Die Begründung und der Umweltbericht sowie die vorliegenden Gutachten werden ebenfalls in der vorliegenden Fassung beschlossen.