Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Widmungen

 

a)

von Teilflächen einer Straße in der Gemarkung Harber, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flurstücke

qm

 

Hab-16

 

Rahrsberg

 

3

 

138/13

138/14

138/17

138/16

142/37

142/38

141/10 tlw.

 

 

558

829

329

394

592

230

724

 

b)

einer Straße in der Gemarkung Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stück

m

Anfang d.

Straße

Flur       Flst.

Ende d.

Straße

Flur      Flst.

 

L-8

 

Lorenz-Wiegels-Straße

 

21

 

 

 

32/18

 

 

45

 

21       37/77

 

21     32/19

 

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Gegen die Widmungen ist die Klage zulässig.